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 Verkehrssicherheit: Spezielle Tipps für Fahrradfahrer

21.07.2010


Verkehrssicherheit:
Verkehrsregeln: Spezielle Tipps für Fahrradfahrer.


Aus aktuellem Anlass informiert Bernhard Strauß, Verkehrssicherheitsbeauftragter des Landratsamtes Kelheim:

„Wir wollen nicht nur, dass Sie sicher und unfallfrei ans Ziel kommen, sondern auch ohne „Knöllchen“. Denn wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, sind Radfahrer an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gebunden. Wir haben Ihnen hier deswegen einen kleinen Überblick über die wichtigsten Verkehrsregeln zusammengestellt.“

 

Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist für ein Fahrrad Folgendes vorgeschrieben:

• Zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen
• Eine Klingel, die deutlich zu hören ist
• Ein weißer Reflektor vorne
• Eine Vorderlampe (dynamobetriebener weißer Frontstrahler)
• Ein rotes Rücklicht mit Rückstrahler
• Ein roter Rückstrahler (nicht mehr als 60 cm über der Fahrbahn montiert)
• Vier gelbe Pedalrückstrahler: je zwei Reflektoren (vorne und hinten) pro Pedal
• Vier gelbe Speichenrückstrahler für Vorderrad und Hinterrad oder Reifen mit reflektierenden Seitenwänden
• Eine einwandfreie Bereifung: Maße und Bauart der Reifen von Fahrrädern müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit entsprechen (weitere Informationen finden Sie in den §§ 64 - 67 der StVZO).

 

Radwege
Ist ein Radweg vorhanden, so müssen Sie diesen auch benutzen. Das gilt auch für Fahrer von Rennrädern. Für Kinder gibt es etwas andere Regeln: Sie müssen bis zum 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren, bis zum 10. Lebensjahr dürfen sie den Gehweg benutzen. Außerdem gilt auf Radwegen ein Rechtsfahrgebot. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.

 

Fußgängerzone
Hier muss das Fahrrad geschoben werden, es sei denn, es sind Schilder aufgestellt, die das Radfahren ausdrücklich erlauben.

 

Geschwindigkeit
Für Radfahrer gibt es keine ausdrückliche Geschwindigkeitsbegrenzung. Aber es gilt die allgemeine Regelung, dass nicht schneller als „der Verkehrssituation angemessen“ gefahren werden darf.
 

Fahren in der Gruppe
Gerade Freizeitradler fahren gerne nebeneinander. Dies ist jedoch nur dann erlaubt, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, ansonsten müssen Radler einzeln hintereinanderfahren. Wird jedoch in einem geschlossenen Verband geradelt, das heißt mehr als 15 Fahrer sind gemeinsam unterwegs, dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.

 

Fahrradhelm
Ein Fahrradhelm ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da ein Kopfschutz aber viele Verletzungen verhindern kann, sollten Sie nicht darauf verzichten.

 

Handy
Ebenso wie beim Autofahren gilt auch fürs Fahrrad: Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten! Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.

 

Musik hören
Wer auf seiner Tour Musik hören möchte, muss darauf nicht verzichten. Allerdings muss der Radfahrer darauf achten, dass die Musik nicht zu laut ist, so dass er die Geräusche des Straßenverkehrs noch deutlich wahrnehmen kann.

 

Alkohol
Trinken und Fahren passen nicht zusammen. Wer Alkohol getrunken hat, muss sein Fahrrad stehen lassen. Wer alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch den Führerscheinentzug!


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